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Beratung

Förderpädagogische Beratung 

Die Bornheimer Verbundschule bietet außerschulisch durch ihre pädagogische Ambulanz, insbesondere für Eltern und Lehrer, eine erste Anlauf- und Koordinationsstelle für besondere pädagogische Fragestellungen. Die sonderpädagogische Beratung verfolgt das Ziel, bei besonderen Schulproblemen eine erste Hilfestellung zu geben und präventive Möglichkeiten aufzuzeigen.

Die Schulleitungen der Förderschulen im Rhein-Sieg-Kreis haben hierzu ein Beratungskonzept entwickelt, das zum einen den Beratungsprozess dokumentiert zum anderen alle allgemeinen Schulen informiert, welche Sonderpädagogin, welcher Sonderpädagoge für die anfragende Schulen verantwortlich ist.
 
Die Beratung ist eine freiwillige Leistung und versteht sich als unbürokratische Hilfe. Sie hat zum Ziel, Lehrern, Erziehern und Eltern aus der Sicht des Sonderpädagogen Ratschläge und Hilfen für den Schüler anzubieten.
Die Beratung erfolgt unverbindlich auf Grundlage einer Beratungsanfrage, die von den allgemeinen Schulen immer schriftlich an die Verbundschule zu richten ist. Innerhalb weniger Tage wird die zuständige Sonderpädagogin/ der zuständige Sonderpädagoge sich zwecks Terminabsprache mit der allgemeinen Schule in Verbindung setzen. Es ist im Sinne der Transparenz und einer professionellen pädagogischen Arbeit immer sinnvoll, vor der Beratung die Eltern oder Erziehungsberechtigten zu informieren.

Am Ende einer Beratung kann auch die Möglichkeit eines diagnostischen Praktikums von max. 4 Wochen in Betracht gezogen werden.
Die Beratung ist unabhängig von der Eröffnung eines Verfahrens gemäß § 10-14 AO-SF. Sie kann, je nach Bedarf, während des ganzen Schuljahres aufgrund einer individuellen Fragestellung erfolgen.

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