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Unsere Schüler

Die Bornheimer Verbundschule besuchen Kinder und Jugendliche aus dem gesamten Stadtgebiet Bornheim, deren Sprach-, Lern- und Leistungsprobleme weder durch schulbegleitende noch durch zeitlich begrenzte stationäre Maßnahmen hinreichend gefördert werden können. Das Einzugsgebiet der Bornheimer Verbundschule erstreckt sich über Bornheim, Alfter und den gesamten linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis. Auch Kinder aus Wesseling können unter bestimmten Bedingungen aufgenommen werden.

Zu uns kommen Schüler, die bedingt durch ihre Lebens-, Lern- und Entwicklungssituation einer intensiveren pädagogischen Anleitung und einer persönlicheren Zuwendung bedürfen und die erfahrungsgemäß Beeinträchtigungen in den folgenden Bereichen zeigen:
 

  • Lern- und Arbeitsverhalten

  • Kognition

  • Sprache

  • Wahrnehmung

  • soziale Kompetenz

  • Motorik


Die rechtliche Grundlage zum Besuch einer Förderschule bildet die Verordnung über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den schulischen Förderort gem. BASS 13-41 AO-SF § 10-14.

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