Schulabschlüsse
Das curriculare Angebot der Bornheimer Verbundschule ist so ausgerichtet, dass folgende Abschlüsse erreicht werden können:
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Abschluss der Förderschule nach Klasse 10
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Hauptschulabschluss (nach Klasse 9)
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Hauptschulabschluss Kl. 10 (nur im Ausnahmefall)
Der jeweilige Schulabschluss ist abhängig von der Leistungsfähigkeit und der Gesamtentwicklung des Schülers. Grundlage sind die Bestimmungen des Neuen Schulgesetzes NRW.
Ziel der Verbundschule ist, dass jeder Schüler einen Abschluss erreicht. Im letzten Schulbesuchsjahr nehmen alle Schüler am Unterricht der Abschluss-Stufe teil. Einen Abschluss der Verbundschule sollte erhalten, wer ein Bemühen in der Erledigung der an ihn gestellten Aufgaben gezeigt hat und im Allgemeinen über schulische Grundlagen dieser Lernstufe verfügt, auch wenn er in Teilleistungen nicht allen Anforderungen genügt.
Die Klasse 10 führt zum Abschluss der Verbundschule (Förderschule), der für uns an besonders festgelegte schulische Leistungen und Qualifikationen geknüpft ist. In einem besonderen Bildungsgang können die Schüler ein dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss erreichen. Dies ist auch durch Anhängung von bis zu zwei weiteren Schuljahren möglich.