Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,
Sie haben bestimmt in den letzten Tagen durch die Nachrichten erfahren, dass ab heute Selbsttests für die Schüler/innen an den weiterführenden Schulen zur Verfügung stehen sollen. Gestern wurden wir vom Ministerium über das weitere Vorgehen in einer langen Mail informiert.
Grundsätzlich begrüße ich eine Teststrategie, allerdings stellt dies die Kolleginnen und Kollegen vor eine neue Herausforderung, die sie jenseits ihrer Tätigkeit als Lehrkraft zu bewältigen haben und ruft bei uns auch einige Fragen auf.
Folgend möchte ich versuchen anhand der Informationen des Ministeriums die wichtigsten Fragen zu klären.
Was ist vom Land NRW geplant?
Ab heute werden Test-Sets an die weiterführenden Schulen verschickt. Dies soll am 23. März abgeschlossen sein. Vor den Osterferien kann sich jeder Schüler ab Klasse 5 einmal freiwillig in der Schule testen lassen. Nach den Osterferien soll die Teststrategie in den Schulen ausgebaut werden.
Welche Tests kommen zum Einsatz?
Es werden sogenannte PoC-Selbsttests, also Tests zur Eigenanwendung der Firma Roche verwendet. Eine Kurzanleitung des Selbsttests finden sie auf der Seite:
Wie sollen die Test in der Schule durchgeführt werden?
Die Testungen finden in den Klassenräumen an einem festgelegten Termin zu Beginn des Unterrichtes statt. Diesen Termin werde ich Ihnen vorher mitteilen. Vor Start des Tests desinfizieren die Schüler/innen ihre Hände. Während der Testung wird im Raum gelüftet. Die Maske darf nur während der Testung abgenommen werden. Es muss ein Abstand von mindestens 1,5 m gehalten werden. Den Test führen die Schüler/innen unter Aufsicht und Anleitung der Lehrkräfte durch. Dies soll sicherstellen, dass der Test unter Beachtung der Gebrauchsanleitung richtig durchgeführt wird und eine schnelle Information über eine mögliche Infektion vorliegt. Insbesondere jüngere Kinder sollen in geeigneter Weise durch anschauliche Erklärungen unterstützt werden. Bei der Durchführung der Testung sollen die Lehrkräfte keine Hilfestellung leisten. Die Lehrkräfte werden also keinen Abstrich bei Ihrem Kind vornehmen. Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung. Ebenso wirken die Lehrkräfte darauf ein, dass die Testergebnisse in der Klasse vertraulich behandelt werden. Danach wird das Test-Set von den Schülern entsorgt und die Hände desinfiziert.
Was ist, wenn der Test positiv ist?
Wenn der Test ein positives Ergebnis anzeigt, muss dies von der Lehrkraft dokumentiert werden. Ein positiver Befund ist noch keine Covid-19-Erkrankung. Es deutet aber stark auf einen Verdachtsfall hin. Das betroffene Kind muss unverzüglich in der Schule isoliert und schnellstens von Ihnen abgeholt werden. Dann müssen Sie Kontakt zu Ihrem Kinderarzt/Hausarzt aufnehmen und einen Termin für einen PCR-Test ausmachen. Bis dahin sollte sich ihr Kind in freiwillige häusliche Quarantäne begeben.
Wann darf mein Kind wieder in die Schule?
Eine Teilnahme des Kindes am Unterricht ist erst möglich, wenn ein negatives Ergebnis des PCR-Tests vorliegt.
Sind die Tests verpflichtend?
Nein, die Teilnahme an den Testungen ist freiwillig. Das Land weist aber auch darauf hin, dass sie mit den Testungen ein weiteres Schutzinstrument aufbauen wollen. Damit dies seine Wirkung entfalten kann, sollten die Testungen möglichst bei allen Kindern der Schule durchgeführt werden. Sie als Eltern können Widerspruch gegen die TeilnahmeIhres Kindes an den Testungen erheben. Auf der Seite:
finden Sie eine Widerspruchserklärung. Diese werden wir den Schüler/innen auch austeilen. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind an der Testung teilnehmen soll, reichen Sie die Widersprucherklärung zeitnah bei der Klassenlehrerin/beim Klassenlehrer ein.
Ich hoffe, dass ich die ersten Fragen und Unsicherheiten von Ihnen klären konnte. Sind noch Fragen offen, bestehen noch Zweifel oder Ängste, scheuen Sie sich bitte nicht in der Schule nachzufragen.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute!
Herzliche Grüße
André Decker
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