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Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,

ich hoffe, Sie konnten die Feiertage mit Ihrer Familie trotz der allgemeinen Situation einigermaßen genießen. Leider hält uns die Pandemie auch nach Ostern in Atem.


Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der Sekundarstufe ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird. Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen Ausgenommen hiervon bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können.

Was bedeutet dies für die Verbundschule?

Alle Klassen werden in der kommenden Woche zu Hause im Distanzlernen unterrichtet! Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer werden sich zeitnah mit Ihnen bzw. Ihren Kindern diesbezüglich in Verbindung setzen. Ausnahme bilden die Abschlussschüler der Klasse 10 von Herrn Meyer. Diese werden in geteilten Gruppen in Präsenz unterrichtet. Aufgrund der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung für die Hauptschüler wird die Gruppe 1 in der kommenden Woche dreimal unterrichtet (montags, mittwochs und freitags), die Gruppe 2 dienstags und donnerstags.

Pädagogische Betreuung Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 bieten die Schulen ab dem 12. April 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler an, die zuhause nicht angemessen betreut werden.

Was bedeutet dies für die Verbundschule?

Es gibt das gleiche Betreuungsangebot wie vor den Ferien. Sie müssen mir aber unbedingt zeitnah mitteilen, ob Sie das Betreuungsangebot wahrnehmen möchten. Eine kurze Mail reicht! Bitte füllen Sie das beigefügte Formular danach aus und geben es Ihrem Kind mit. Bitte beachten Sie die Infos unter „Schützen und Testen“. Auch für die Betreuungskinder gibt es in der nächsten Woche eine Testpflicht!

Schützen und Testen Für die Landesregierung ist es zentrales Anliegen, gerade in den gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen zu gewährleisten. Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die in den Schulen zur Umsetzung kommen. Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbstteststeilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.


Was bedeutet dies für die Verbundschule?

Dies ist ein schwieriges und sensibles Thema für uns. Generell heißt die Aussage des Ministeriums, dass ein Kind nur in der Schule am Unterricht teilnehmen kann, wenn es an den Tests teilnimmt. Einen Widerspruch wie vor den Ferien gibt es nicht mehr. D.h. ab kommender Woche werden mit allen Kindern Coronaselbsttests zweimal in der Woche durchgeführt. Wir werden damit am Montag mit den anwesenden Schülerinnen und Schülern starten. Dies gilt sowohl für die Kinder der Klasse 10 als auch der anwesenden Betreuungskinder. Eine große Herausforderung wird das Testen mit den jüngeren Schülern werden. Hier warten wir auch noch auf verbindliche Vorgaben des Ministeriums, ob in Ausnahmefällen ein Selbsttest zu Hause mit den Eltern durchgeführt werden kann. Trauen Sie dies Ihrem Kind in der Schule zunächst nicht zu, gibt es die Alternative diesen Test durch eine Teststelle (siehe oben) durchführen zu lassen und das negative Ergebnis uns zu übermitteln.

Sobald in der kommenden Woche neue Informationen vorliegen, werde ich Sie zeitnah darüber informieren.

Viel Kraft und herzliche Grüße

André Decker

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