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3G-Regel bei Besuch in der Schule

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,


seit letzten Freitag gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung.

Deshalb gilt ab sofort für Ihren Besuch in der Schule die neue 3G-Regel. So ist der Zutritt zum Schulgebäude nur für immunisierte, also für geimpfte und genesene oder getestete Personen gestattet (§ 3 Absatz 1 Coronabetreuungsverordnung).

Bitte bringen Sie für Ihren Besuch in der Schule einen schriftlichen Nachweis mit (in Papierform oder digital per CovPass-App oder Corona-Warn-App bzw. eine Bescheinigung über eine höchstens 48 Stunden zurückliegende (Bürger-)Testung).


Herzlichen Dank und schöne Grüße


André Decker

-komm. Schulleiter-

 
 
 

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