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3G-Regel bei Besuch in der Schule

  • 23. Aug. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,


seit letzten Freitag gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung.

Deshalb gilt ab sofort für Ihren Besuch in der Schule die neue 3G-Regel. So ist der Zutritt zum Schulgebäude nur für immunisierte, also für geimpfte und genesene oder getestete Personen gestattet (§ 3 Absatz 1 Coronabetreuungsverordnung).

Bitte bringen Sie für Ihren Besuch in der Schule einen schriftlichen Nachweis mit (in Papierform oder digital per CovPass-App oder Corona-Warn-App bzw. eine Bescheinigung über eine höchstens 48 Stunden zurückliegende (Bürger-)Testung).


Herzlichen Dank und schöne Grüße


André Decker

-komm. Schulleiter-

 
 
 

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