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Umsetzung des Masernschutzgesetzes

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,


das seit dem 01.März 2020 gültige Masernschutzgesetz des Bundes schreibt vor, dass alle Schüler*innen einen Nachweis über eine ausreichende Immunität gegen die Infektionskrankheit Masern vorlegen müssen.

Dies bedeutet, dass alle Schüler*innen der Verbundschule diesen Nachweis bis spätestens zum 31.12.2021erbringen müssen.


Wie erfolgt der Nachweis?

Die Immunität gegen Masern wird nachgewiesen durch: 1.) zwei Impfungen oder 2.) eine durchgemachte Masernerkrankung oder 3.) eine Immunität gegen Masern.

In den Fällen 2 und 3 ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Sofern zwei Impfungen (MMR Impfungen: Mumps-Masern-Röteln) durchgeführt wurden, reicht die Vorlage des (gelben) Impfausweises.

Was mache ich, wenn ich keinen Nachweis habe?

Falls Sie den Impfausweis nicht zur Hand haben, Ihr Kind nicht geimpft ist, Ihr Kind bereits die Masern hatte oder nicht geimpft werden kann, vereinbaren Sie bitte zeitnah einen Termin bei Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt, um die nötigen Schritte – impfen oder Nachweis über Immunität - einzuleiten.


Wie erfolgt die Überprüfung in der Verbundschule?

Bis zu den Weihnachtsferien (bis zum 23.12.21) bringen die Schüler*innen entweder den Impfausweis oder die entsprechende ärztliche Bescheinigung mit in die Schule. Während den Öffnungszeiten des Sekretariates(vorzugsweise in der 1. Pause) kommen die Schüler*innen mit der entsprechenden Bescheinigung zu Frau Rösgen (Sekretärin). Frau Rösgen wird die Nachweise überprüfen und Ihrem Kind sofort wieder mitgeben. Bei den Klassen von Herrn Wollmann und Frau Thumann-Wagner werden die Klassenlehrer*innen dies unterstützen.


Was passiert, wenn ich den Nachweis bis zum 31.12.2021 nicht erbringe?

Sofern ein entsprechender Nachweis nicht erfolgt, bin ich verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Angaben zu übermitteln (§ 20 Abs. 10 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 9 Satz 4 IfSG). Über das weitere Vorgehen entscheidet dann das Gesundheitsamt.


Bitte beachten Sie die beigefügten Anlagen. Weitere Informationen können auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit abgerufen werden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html


Ich danke Ihnen für Ihre Mitarbeit und Ihre Unterstützung.


Herzliche Grüße


André Decker

-komm. Schulleiter-


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