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Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Bussen und Bahnen

Die Regelungen der Bundesnotbremse haben auch Auswirkungen auf die Benutzung von Bussen und Bahnen. Alle Kinder der Verbundschule, die mit Bussen oder Bahnen zur Schule kommen, müssen ab sofort eine Maske des Standards FFP2 oder KN95/N95 tragen. Eine Beförderung kann sonst verwehrt werden bzw. bei Verstößen wird ein Bußgeld von 150 Euro fällig.


Diese Regelung gilt ab sofort! Bitte geben Sie Ihrem Kind entsprechende Masken mit.

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